Ein Ratgeber mit Unterstützung der Rechtsanwalts- und Fachanwaltskanzlei Dr. Holger de Leve.
- Wann ist ein Anwalt für Erbrecht in Nordhorn sinnvoll?
- Testament und Erbvertrag: Deinen Nachlass klar regeln
- Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteil – was Dir zusteht
- Erbschein, Erbausschlagung und Nachlassabwicklung
- Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Schenkung
- Erbstreit vermeiden – oder professionell lösen
- Kosten der erbrechtlichen Beratung in Nordhorn
- Rechtsanwaltskanzlei Dr. Holger de Leve – Dein Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht in Nordhorn
Du möchtest Deinen Nachlass rechtssicher regeln, hast eine Erbschaft erhalten oder befindest Dich mitten in einem familiären Konflikt rund ums Erbe? Dann merkst Du schnell: Erbrecht ist komplex – und jede Entscheidung kann langfristige Folgen haben. In solchen Situationen ist es wichtig, einen erfahrenen Anwalt wie Rechtsanwalt Dr. Holger de Leve an Deiner Seite zu haben, der sich im Erbrecht auskennt und die regionalen Gegebenheiten in Nordhorn und der Grafschaft Bentheim versteht.
Wann ist ein Anwalt für Erbrecht in Nordhorn sinnvoll?
Typische Situationen, in denen Du die Unterstützung von Dr. de Leve in Anspruch nehmen solltest:
- Du möchtest ein Testament erstellen oder ändern.
Damit Dein letzter Wille später tatsächlich umgesetzt wird, muss das Testament formwirksam und eindeutig formuliert sein. Unklare Formulierungen oder Formfehler führen oft zu Streit. Dr. de Leve hilft Dir, ein rechtssicheres Testament zu verfassen, das zu Deiner familiären und finanziellen Situation passt. - Es gibt Spannungen oder Streit in Deiner Familie.
Wenn Geschwister, Patchworkfamilien oder zweite Ehen im Spiel sind, entstehen schnell Konflikte. Ein erfahrener Erbrechtler wie Dr. de Leve kann zunächst außergerichtlich vermitteln – und Dich, wenn nötig, entschlossen vor Gericht vertreten. - Du willst Deinen Pflichtteil einfordern oder Dich gegen überzogene Forderungen wehren.
Kinder, Ehepartner und unter Umständen Eltern haben Pflichtteilsansprüche. Die Berechnung ist oft kompliziert, besonders wenn Immobilien, Unternehmen oder Schenkungen eine Rolle spielen. Eine professionelle Pflichtteilsberechnung sorgt hier für Klarheit. - Du bist Erbin oder Erbe und musst den Nachlass abwickeln.
Schulden prüfen, Erbschein beantragen, Immobilien bewerten, Vermögen aufteilen: Die Nachlassabwicklung kann schnell zur Belastung werden. Dr. de Leve unterstützt Dich bei der Organisation und der rechtssicheren Abwicklung.
Testament und Erbvertrag: Deinen Nachlass klar regeln
Eigenhändiges oder notarielles Testament?
Du kannst Dein Testament handschriftlich selbst verfassen oder notariell beurkunden lassen:
- Eigenhändiges Testament
Du schreibst den gesamten Text mit der Hand, unterschreibst und fügst Datum und Ort hinzu. Es entstehen zwar keine unmittelbaren Kosten, dafür besteht ein höheres Risiko von Formfehlern oder Auslegungsschwierigkeiten. - Notarielles Testament
Du erklärst Deinen letzten Willen gegenüber dem Notar, der ihn rechtssicher formuliert und beurkundet. Das Testament wird beim Nachlassgericht hinterlegt. Die Kosten richten sich nach dem Nachlasswert, bieten aber ein hohes Maß an Sicherheit.
Dr. de Leve berät Dich, welche Form für Dich sinnvoll ist, und arbeitet eng mit Notaren zusammen, um Deinen letzten Willen eindeutig zu gestalten.
Erbvertrag – wann ist er sinnvoll?
Ein Erbvertrag wird immer notariell geschlossen und ist deutlich verbindlicher als ein Testament. Er bietet sich an, wenn Du mit bestimmten Personen feste Vereinbarungen treffen möchtest, zum Beispiel:
- mit einem pflegenden Kind,
- mit Deiner Lebenspartnerin oder Deinem Lebenspartner,
- mit einem Geschäftspartner.
Weil ein Erbvertrag nur schwer wieder zu ändern ist, solltest Du Dich unbedingt anwaltlich beraten lassen, bevor Du unterschreibst. Dr. de Leve prüft mit Dir, ob ein Erbvertrag oder ein flexibleres Testament besser zu Deiner Situation passt.

Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteil – was Dir zusteht
Was passiert ohne Testament?
Fehlen Testament oder Erbvertrag, gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge:
- Erben erster Ordnung: Kinder, Enkel, Urenkel
- Erben zweiter Ordnung: Eltern, Geschwister
- Erben dritter Ordnung: Großeltern und deren Abkömmlinge
Der Ehepartner erbt je nach Familienkonstellation einen gesetzlich festgelegten Anteil. Besonders in Patchwork-Familien entstehen ohne klare Regelung oft Konstellationen, die Du so nie gewollt hättest.
Pflichtteil kurz erklärt
Den Pflichtteil erhalten:
- Kinder bzw. deren Abkömmlinge,
- der Ehegatte,
- Eltern, wenn keine Kinder vorhanden sind.
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Geldanspruch gegen die Erben. Um ihn korrekt zu berechnen, braucht es einen Überblick über den tatsächlichen Nachlass – inklusive Schenkungen der letzten Jahre.
Dr. de Leve unterstützt Dich, wenn Du:
- Deinen Pflichtteil geltend machen möchtest,
- prüfen willst, ob Pflichtteilsansprüche berechtigt und richtig berechnet sind,
- Fragen zum Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen hast.
Erbschein, Erbausschlagung und Nachlassabwicklung
Erbschein beim Nachlassgericht Nordhorn
Der Erbschein weist Dich gegenüber Banken, Behörden oder dem Grundbuchamt als Erbin oder Erben aus. Er ist vor allem nötig, wenn:
- kein notarielles Testament vorliegt,
- mehrere Erben beteiligt sind,
- Immobilien auf Deinen Namen umgeschrieben werden sollen.
Zuständig ist das Nachlassgericht beim Amtsgericht Nordhorn. Für den Antrag brauchst Du verschiedene Unterlagen, zum Beispiel Sterbeurkunde und Verwandtschaftsnachweise. Dr. de Leve begleitet Dich beim Antrag und klärt, ob im Einzelfall ein Erbschein überhaupt nötig ist.
Erbe annehmen oder ausschlagen?
Ist der Nachlass überschuldet, kann es sinnvoll sein, die Erbschaft auszuschlagen. Die Frist beträgt in der Regel sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls. Wird nicht rechtzeitig gehandelt, gilt das Erbe als angenommen – inklusive Schulden.
Dr. de Leve prüft mit Dir:
- wie der Nachlass ungefähr aussieht,
- ob eine Ausschlagung oder andere Gestaltungen (z. B. Nachlassverwaltung) sinnvoll sind,
- welche Fristen Du unbedingt beachten musst.
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Schenkung
Erbrecht beginnt nicht erst mit dem Tod – viele Weichen kannst Du bereits zu Lebzeiten stellen.
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmst Du eine Vertrauensperson, die für Dich handelt, wenn Du selbst nicht mehr entscheiden kannst, etwa bei:
- Bankgeschäften,
- Vertragsangelegenheiten,
- Behördengängen.
In einer Patientenverfügung legst Du fest, welche medizinischen Maßnahmen Du in bestimmten Situationen wünschst oder ablehnst.
Dr. de Leve unterstützt Dich dabei, diese Dokumente rechtssicher zu gestalten, damit Ärzt:innen, Angehörige und Betreuer später klare Leitlinien haben und Dein Wille tatsächlich umgesetzt wird.
Schenkungen zu Lebzeiten
Durch Schenkungen kannst Du Vermögen gezielt übertragen, zum Beispiel:
- Immobilien teilweise schon zu Lebzeiten an Deine Kinder,
- unter Vorbehalt eines Nießbrauch- oder Wohnrechts, damit Du weiterhin abgesichert bist.
So lassen sich Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer mehrfach nutzen. Gleichzeitig musst Du Pflichtteils- und sozialrechtliche Folgen im Blick behalten. Die Kanzlei von Dr. de Leve entwickelt mit Dir eine Strategie, die rechtlich stimmig ist und zu Deiner Familie passt.
Erbstreit vermeiden – oder professionell lösen
Unklare Testamente, unausgesprochene Erwartungen oder alte Konflikte führen schnell zu Spannungen in Erbengemeinschaften. Typische Streitpunkte sind:
- die Bewertung von Immobilien,
- der Ausgleich für Pflegeleistungen,
- Verkauf oder Teilungsversteigerung von Häusern,
- unterschiedliche Vorstellungen über die Nachlassaufteilung.
Dr. de Leve versucht zunächst, eine außergerichtliche Einigung zu erreichen – oft in Form von Vergleichsverhandlungen oder moderierten Gesprächen. Das spart Zeit, Nerven und Kosten und schützt den Familienfrieden.
Wenn eine Einigung nicht möglich ist, vertritt er Deine Interessen konsequent vor Gericht und sorgt dafür, dass Deine Rechte gewahrt bleiben.
Kosten der erbrechtlichen Beratung in Nordhorn
Die Vergütung von Rechtsanwälten richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach individuellen Honorarvereinbarungen.
Für Verbraucher ist eine Erstberatung gesetzlich auf 190 Euro zzgl. Mehrwertsteuer begrenzt. In vielen Fällen lassen sich danach die weiteren Kosten gut einschätzen – insbesondere bei klar umrissenen Aufträgen wie Testamentgestaltung oder Pflichtteilsberechnung.
Dr. de Leve legt großen Wert auf Transparenz: Du erfährst vorab, mit welchen Kosten Du rechnen musst. Falls Du eine Rechtsschutzversicherung hast, kann geprüft werden, ob sie sich an den Kosten beteiligt. Bei geringem Einkommen kommen unter Umständen Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe in Betracht.

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Holger de Leve – Dein Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht in Nordhorn
Die Rechtsanwalts- und Fachanwaltskanzlei Dr. Holger de Leve ist Deine kompetente Anlaufstelle für Erb- und Familienrecht in Nordhorn und der gesamten Grafschaft Bentheim. Mit fast 30 Jahren anwaltlicher Erfahrung und der doppelten Fachanwaltsqualifikation steht Dir Dr. Holger de Leve als erster Fachanwalt für Erbrecht in der Grafschaft Bentheim zur Seite. Die Kanzlei befindet sich seit Mai 2023 in der Bentheimer Straße 35, direkt vor dem Amtsgericht Nordhorn.
Die Auszeichnungen als FOCUS Top-Rechtsanwalt Erbrecht (2018–2022) und CAPITAL Beste Anwaltskanzlei Erbrecht (2020–2022) belegen die hohe fachliche Qualität der Kanzlei. Neben seiner praktischen Tätigkeit ist Dr. de Leve auch als Autor von Fachbüchern, Aufsätzen und Urteilsanmerkungen aktiv und hält regelmäßig Vorträge zu erb- und familienrechtlichen Themen. Seit Juli 2017 ist er zudem Mitglied des Fachausschusses Erbrecht der Rechtsanwaltskammern Oldenburg, Celle und Braunschweig.
Immer noch sorgen viel zu wenige Menschen rechtzeitig für den eigenen Todesfall vor – obwohl die Vermögenswerte, die vererbt werden, stetig zunehmen. Nach dem Erbfall kommt es dann häufig zu Streitigkeiten zwischen den Hinterbliebenen. Dr. de Leve empfiehlt daher, bereits zu Lebzeiten festzulegen, was nach dem Tod mit dem Erbe geschehen soll. Eine rechtzeitige Erbfallplanung kostet weitaus weniger als ein späterer Streit unter den Erben.
Im Bereich Erbrecht unterstützt Dich die Kanzlei umfassend bei:
- Außergerichtlicher und gerichtlicher Durchsetzung sowie Abwehr von Erbrechten
- Durchsetzung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
- Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften
- Beratung und Vertretung bei Testamentsvollstreckungen
- Abwicklung von Testamenten und Erbverträgen
- Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen, Vermächtnissen und Auflagen
- Vorweggenommener Erbfolge und Vermögensübertragung unter Lebenden
- Vermögens- und Nachlassplanung unter Berücksichtigung des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts
- Landwirtschaftlichem Erbrecht nach der Höfeordnung
- Internationalem Erbrecht bei ausländischen Erblassern oder im Ausland belegenem Nachlass
Im Familienrecht erhältst Du Unterstützung bei Scheidungen, Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhaltsfragen, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und vielen weiteren Angelegenheiten. Die Kanzlei berät Dich auch vorbeugend und begleitet außergerichtliche Einigungen.
Das erfahrene Team um Dr. de Leve besteht aus drei qualifizierten Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten: Silvia Hoppen, Elena Bavink und Anke Voet. Gemeinsam sorgen sie für eine zuverlässige Betreuung Deiner Anliegen.
Für Mandanten in Münster und Umgebung steht zusätzlich eine Zweigstelle in der Zeppelinstraße 6 zur Verfügung.
Kontaktiere bitte:
Kanzlei Rechtsanwalt Dr. Holger de Leve
Bentheimer Str. 35
48529 Nordhorn
Tel.: 05921 – 78165 -0
Fax: 05921 – 78165 -10
E-Mail: kanzlei@kanzlei-deleve.de
www.rechtsanwalt-nordhorn.com
Zweigstelle Münster:
Zeppelinstraße 6
49147 Münster
Tel.: 0251 – 29 79 59 63


