Ein Ratgeber mit Unterstützung von Reuter & Richter Rechtsanwälte
- Warum schnelles Handeln nach einer Kündigung so wichtig ist
- Kündigungsschutzklage in Göttingen – Deine Chance auf Weiterbeschäftigung oder Abfindung
- Betriebsbedingte Kündigung – wann sie zulässig ist und wann nicht
- Fristlose Kündigung – welche Rechte hast Du?
- Abmahnung erhalten – was tun?
- Aufhebungsvertrag – verlockend, aber mit Risiken
- Abfindung nach Kündigung – worauf es bei der Verhandlung ankommt
- Änderungskündigung – Kündigung und Angebot in einem
- Kündigung in der Probezeit – weniger Schutz, aber nicht rechtlos
- Mobbing am Arbeitsplatz – wenn die Kündigung kein Zufall ist
- Arbeitsvertrag und Arbeitszeugnis prüfen lassen
- Vertretung vor dem Arbeitsgericht Göttingen – kompetent und engagiert
- Der richtige Fachanwalt für Arbeitsrecht in Göttingen – worauf Du achten solltest
Eine Kündigung trifft Arbeitnehmer oft unerwartet. Sie löst Unsicherheit, Existenzängste und viele Fragen aus. Wer in Göttingen eine Kündigung erhält, sollte nicht abwarten, sondern schnell handeln. Denn die Fristen sind kurz, die rechtlichen Fallstricke zahlreich und die Chancen auf eine Abfindung oder Weiterbeschäftigung oft größer als gedacht. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht in Göttingen – wie die erfahrenen Anwälte der Kanzlei Reuter & Richter – kann in dieser Situation den entscheidenden Unterschied machen.
Warum schnelles Handeln nach einer Kündigung so wichtig ist
Nach Erhalt einer Kündigung läuft eine gesetzliche Frist von drei Wochen. Innerhalb dieser Frist musst Du eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen – so schreibt es § 4 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) vor. Versäumst Du diese Frist, gilt die Kündigung als wirksam. Das passiert unabhängig davon, ob die Kündigung rechtmäßig war oder nicht.
Jeder Tag zählt. Eine frühzeitige arbeitsrechtliche Beratung in Göttingen stellt sicher, dass Du keine Ansprüche verlierst. Bei der Kanzlei Reuter & Richter prüfen die Anwälte bereits im ersten Gespräch Deine Kündigung, erkennen Schwachstellen und leiten die nächsten Schritte ein.
Kündigungsschutzklage in Göttingen – Deine Chance auf Weiterbeschäftigung oder Abfindung
Mit einer Kündigungsschutzklage lässt Du die Wirksamkeit Deiner Kündigung gerichtlich überprüfen. Das Verfahren findet vor dem Arbeitsgericht Göttingen statt. Zunächst gibt es einen Gütetermin, bei dem das Gericht eine gütliche Einigung anstrebt. Viele Verfahren enden bereits in dieser Phase mit einem Vergleich und einer Abfindungszahlung.
Kommt keine Einigung zustande, folgt der Kammertermin. Hier verhandelt das Gericht den Fall ausführlich. Die Rechtsanwälte von Reuter & Richter schätzen die Erfolgsaussichten realistisch ein und entwickeln die beste Strategie für Deinen individuellen Fall.
Betriebsbedingte Kündigung – wann sie zulässig ist und wann nicht
Eine betriebsbedingte Kündigung muss drei Voraussetzungen erfüllen: Es müssen dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen, es darf keine Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz geben, und der Arbeitgeber muss eine korrekte Sozialauswahl durchführen.
Bei der Sozialauswahl berücksichtigt der Arbeitgeber Kriterien wie Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung. Genau hier passieren häufig Fehler. Eine anwaltliche Prüfung durch die Kanzlei Reuter & Richter in Göttingen deckt solche Fehler auf. Existiert ein Betriebsrat, muss dieser vor jeder Kündigung angehört werden. Eine fehlende oder fehlerhafte Betriebsratsanhörung macht die Kündigung unwirksam.
Fristlose Kündigung – welche Rechte hast Du?
Eine außerordentliche fristlose Kündigung stellt hohe Anforderungen an den Arbeitgeber. Es muss ein wichtiger Grund vorliegen, der so schwerwiegend ist, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist unzumutbar wäre. In der Regel muss der Arbeitgeber vorher eine Abmahnung aussprechen.
Die Folgen einer fristlosen Kündigung sind gravierend: Du verlierst sofort Dein Einkommen. Zusätzlich droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu zwölf Wochen. Eine sofortige Prüfung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht ist daher unverzichtbar. Die Anwälte von Reuter & Richter in Göttingen prüfen, ob die fristlose Kündigung angreifbar ist oder sich zumindest in eine ordentliche Kündigung umwandeln lässt.
Abmahnung erhalten – was tun?
Eine Abmahnung ist oft der Vorbote einer Kündigung. Der Arbeitgeber rügt damit ein bestimmtes Fehlverhalten und droht arbeitsrechtliche Konsequenzen an. Doch nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Sie kann angreifbar sein, wenn sie inhaltlich falsch, unverhältnismäßig oder zu unbestimmt formuliert ist.
Lass eine Abmahnung im Arbeitsrecht prüfen. So stellst Du frühzeitig die Weichen richtig und kannst eine spätere Kündigung möglicherweise verhindern. Die Kanzlei Reuter & Richter berät Dich, ob eine Gegendarstellung sinnvoll ist oder ob Du die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte verlangen kannst.

Aufhebungsvertrag – verlockend, aber mit Risiken
Arbeitgeber bieten häufig Aufhebungsverträge an, um ein Arbeitsverhältnis schnell und ohne Kündigungsschutzklage zu beenden. Das klingt zunächst attraktiv, birgt aber erhebliche Risiken. Mit der Unterschrift verzichtest Du auf Deinen Kündigungsschutz. Die Agentur für Arbeit verhängt in der Regel eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Außerdem fällt die angebotene Abfindung oft zu niedrig aus.
Eine professionelle Aufhebungsvertrag-Beratung bei Reuter & Richter in Göttingen vor der Unterschrift schützt Dich vor finanziellen Nachteilen. Die Anwälte verhandeln eine angemessene Abfindung und prüfen, ob der Vertrag für Dich tatsächlich vorteilhaft ist.
Abfindung nach Kündigung – worauf es bei der Verhandlung ankommt
Einen generellen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht. In der Praxis wird sie jedoch häufig verhandelt – besonders im Rahmen einer Kündigungsschutzklage. Die Höhe hängt von mehreren Faktoren ab: Dauer der Betriebszugehörigkeit, Erfolgsaussichten der Klage, wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers und Dein Verhandlungsgeschick.
Die erfahrenen Rechtsanwälte von Reuter & Richter führen die Abfindungsverhandlung strategisch. Sie kennen die üblichen Abfindungshöhen am Arbeitsgericht Göttingen und erzielen in der Regel deutlich bessere Ergebnisse als Arbeitnehmer, die ohne anwaltliche Unterstützung verhandeln.
Änderungskündigung – Kündigung und Angebot in einem
Bei einer Änderungskündigung kündigt der Arbeitgeber das bestehende Arbeitsverhältnis und bietet gleichzeitig die Fortsetzung zu geänderten Bedingungen an. Du hast drei Möglichkeiten: Annahme des neuen Angebots, Ablehnung oder Annahme unter Vorbehalt.
Die Annahme unter Vorbehalt ist oft die klügste Strategie. Du arbeitest zunächst zu den geänderten Bedingungen weiter und lässt gleichzeitig gerichtlich prüfen, ob die Änderungen zulässig sind. Die Kanzlei Reuter & Richter in Göttingen hilft Dir, die richtige Entscheidung zu treffen und Deine Interessen zu wahren.
Kündigung in der Probezeit – weniger Schutz, aber nicht rechtlos
Während der Probezeit gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen. Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem KSchG greift noch nicht. Trotzdem bist Du nicht völlig schutzlos. Besondere Kündigungsschutzrechte gelten auch in der Probezeit – etwa für Schwangere oder schwerbehinderte Menschen.
Auch formale Fehler des Arbeitgebers können eine Probezeitkündigung unwirksam machen. Eine anwaltliche Prüfung bei Reuter & Richter lohnt sich daher auch bei einer Kündigung in der Probezeit.
Mobbing am Arbeitsplatz – wenn die Kündigung kein Zufall ist
Mobbing am Arbeitsplatz mündet nicht selten in einer Kündigung. Betroffene können rechtliche Schritte einleiten. Wichtig ist eine sorgfältige Dokumentation aller Vorfälle: Datum, Uhrzeit, beteiligte Personen und Zeugen.
Du kannst Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend machen. Die Fachanwälte der Kanzlei Reuter & Richter in Göttingen ordnen die Situation rechtlich ein und gehen konsequent gegen die Verantwortlichen vor.

Arbeitsvertrag und Arbeitszeugnis prüfen lassen
Lass Deinen Arbeitsvertrag vor oder spätestens nach einer Kündigung prüfen. Unwirksame Klauseln, Ausschlussfristen oder nachvertragliche Wettbewerbsverbote können erhebliche Auswirkungen haben.
Ebenso wichtig ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Es muss wohlwollend formuliert sein und Deiner beruflichen Zukunft dienen. Die Anwälte von Reuter & Richter stellen sicher, dass Dein Zeugnis keine versteckten negativen Formulierungen enthält und Dir beruflich alle Türen offen hält.
Vertretung vor dem Arbeitsgericht Göttingen – kompetent und engagiert
Ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht Göttingen beginnt mit dem Gütetermin. Scheitert die Einigung, folgt der Kammertermin. Viele Fälle enden mit einer Vergleichsverhandlung. In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst. Eine Rechtsschutzversicherung kann diese Kosten übernehmen.
Die Kanzlei Reuter & Richter Rechtsanwälte in der Deisterstraße 3 in Göttingen begleitet den gesamten Prozess und kämpft für das bestmögliche Ergebnis. Seit 2003 beraten und vertreten die Anwälte Privatleute, Freiberufler sowie kleine und mittelgroße Unternehmen – engagiert, kompetent und zielorientiert. Die Kanzlei ist telefonisch unter (0551) 9 99 69 52 sowie per E-Mail unter info@ra-reuter-richter.de erreichbar. Auch eine überregionale Beratung per E-Mail und Fax ist problemlos möglich.
Der richtige Fachanwalt für Arbeitsrecht in Göttingen – worauf Du achten solltest
Achte bei der Wahl Deines Fachanwalts auf folgende Kriterien: Spezialisierung auf Arbeitsrecht, Erfahrung mit Kündigungsschutzklagen, Kenntnis der lokalen Gegebenheiten am Arbeitsgericht Göttingen, transparente Kommunikation und persönliches Engagement. Die Kanzlei Reuter & Richter vereint all diese Eigenschaften und steht Dir montags bis freitags von 09:00 bis 13:00 Uhr sowie montags bis donnerstags von 15:00 bis 18:00 Uhr zur Verfügung.
Zögere bei einer Kündigung nicht. Nimm zeitnah professionelle Hilfe bei Reuter & Richter in Anspruch, um Deine Rechte bestmöglich zu wahren. Die Drei-Wochen-Frist wartet nicht.
Kontaktiere bitte:
Reuter & Richter Rechtsanwälte
Deisterstr. 3
37081 Göttingen
Tel.: +49 (0) 551 / 9996952
Fax: +49 (0) 551 / 9997742
E-Mail: info@ra-reuter-richter.de
https://www.ra-reuter-richter.de/


