Ein Ratgeber mit Unterstützung von KFZ-Sachverständiger Rehberg.
- Warum ein unabhängiger KFZ-Gutachter so wichtig ist
- KFZ-Gutachter in Brandenburg an der Havel – Deine regionale Anlaufstelle
- KFZ-Sachverständiger in Kamern OT Schönfeld
- Leistungen im Überblick
- Restwertermittlung und Wertminderung
- Ablauf einer Begutachtung – Schritt für Schritt erklärt
- Das Sachverständigenbüro Rehberg
- Häufige Fragen rund um das KFZ-Gutachten
Nach einem Verkehrsunfall ist eine objektive und nachvollziehbare Schadenfeststellung von wesentlicher Bedeutung. Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger bewertet den entstandenen Fahrzeugschaden ausschließlich auf Grundlage technischer Feststellungen und anerkannter Bewertungsverfahren.
Das Gutachten dient der Beweissicherung und bildet die Grundlage für die weitere Schadenregulierung. Es umfasst unter anderem die Ermittlung der Reparaturkosten, einer gegebenenfalls vorliegenden merkantilen Wertminderung, des Restwertes sowie weiterer schadenrelevanter Positionen.
Eine vollständige und fachgerechte Dokumentation kann dazu beitragen, den Schadenumfang nachvollziehbar darzustellen und spätere Unstimmigkeiten bei der Regulierung zu vermeiden. Als unabhängiger Sachverständiger erfolgt die Begutachtung weisungsfrei und ohne wirtschaftliche Bindung an Versicherungen, Werkstätten oder sonstige am Schadenfall beteiligte Parteien.
Warum ein unabhängiger KFZ-Gutachter so wichtig ist
Nach einem Verkehrsunfall ist eine unabhängige und fachgerechte Schadenfeststellung von wesentlicher Bedeutung. Für die Regulierung eines Haftpflichtschadens kann grundsätzlich ein eigener, unabhängiger Kfz-Sachverständiger beauftragt werden.
Ein unabhängiges Gutachten dokumentiert den Fahrzeugschaden nachvollziehbar und bildet die Grundlage für die weitere Schadenregulierung. Dabei werden unter anderem Art und Umfang des Schadens, die voraussichtlichen Reparaturkosten, eine gegebenenfalls vorliegende merkantile Wertminderung, der Restwert sowie weitere schadenrelevante Positionen ermittelt und bewertet.
Durch eine vollständige Beweissicherung und eine nachvollziehbare Dokumentation des Schadenumfangs können technische Sachverhalte transparent dargestellt und eine sachgerechte Regulierung unterstützt werden. Die Begutachtung erfolgt unabhängig sowie nach anerkannten technischen und betriebswirtschaftlichen Bewertungsgrundsätzen.
KFZ-Gutachter in Brandenburg an der Havel – Deine regionale Anlaufstelle
Die Niederlassung des Sachverständigenbüros Rehberg befindet sich in der Carl-Reichstein-Straße 4 in 14770 Brandenburg an der Havel. Von diesem Standort aus werden Privatpersonen, Unternehmen, Rechtsanwaltskanzleien und weitere Auftraggeber in Brandenburg an der Havel sowie den umliegenden Regionen betreut.
Nach der Kontaktaufnahme wird zeitnah ein Termin zur Fahrzeugbesichtigung vereinbart. Die Begutachtung kann in den Geschäftsräumen, in einer Werkstatt oder – bei nicht fahrbereiten Fahrzeugen – direkt am Fahrzeugstandort erfolgen.
Im Rahmen der Begutachtung werden sämtliche schadenrelevanten Feststellungen dokumentiert und fotografisch erfasst. Auf Grundlage dieser Dokumentation wird ein unabhängiges Gutachten erstellt. Auf Wunsch kann das Gutachten an den Auftraggeber sowie an bevollmächtigte Rechtsanwälte oder Versicherungen übermittelt werden.
Durch den Standort in Brandenburg an der Havel können Besichtigungstermine im Stadtgebiet sowie in den umliegenden Regionen flexibel durchgeführt werden. Das Einsatzgebiet umfasst unter anderem das Stadtgebiet Brandenburg an der Havel, die angrenzenden Bundesstraßen sowie die umliegenden Verkehrswege einschließlich der Bundesautobahn A2.
KFZ-Sachverständiger in Kamern OT Schönfeld
Der Hauptsitz des Sachverständigenbüros Rehberg befindet sich in der Schönfelder Dorfstraße 10 in 39524 Kamern im Ortsteil Schönfeld. Von diesem Standort aus werden Auftraggeber im Landkreis Stendal, im Havelland sowie in den angrenzenden Regionen Sachsen-Anhalts und Brandenburgs betreut.
Zum Tätigkeitsbereich gehören die Begutachtung von Pkw, Nutzfahrzeugen, landwirtschaftlichen Maschinen, Anhängern, Wohnmobilen sowie weiteren Fahrzeugarten wie beispielsweise Fahrrädern. Aufgrund der regionalen Struktur zählen auch landwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge und Sonderfahrzeuge regelmäßig zum Begutachtungsumfang.
Fahrzeugbesichtigungen und Begutachtungen werden unter anderem im Großraum Stendal, Havelberg, Tangermünde, Rathenow sowie in den umliegenden Gemeinden durchgeführt. Die Terminvereinbarung erfolgt nach individueller Abstimmung und richtet sich nach den Erfordernissen des jeweiligen Schaden- oder Bewertungsfalls.
Leistungen im Überblick
Das Sachverständigenbüro Rehberg erstellt Gutachten und Bewertungen für eine Vielzahl von Fahrzeugarten. Das Leistungsspektrum umfasst unter anderem Pkw, Transporter, Lkw, Sattelzugmaschinen und Auflieger, landwirtschaftliche Maschinen und Geräte, Sonderfahrzeuge, Elektrofahrzeuge, Fahrräder, Motorräder, Motorroller, Omnibusse, Wohnmobile sowie Oldtimer und Youngtimer.
Die Begutachtung erfolgt unabhängig und unter Berücksichtigung der technischen Gegebenheiten sowie der individuellen Merkmale des jeweiligen Fahrzeugs. Art und Umfang des Gutachtens richten sich nach dem konkreten Schadenereignis beziehungsweise dem jeweiligen Bewertungsanlass.
Zur sachgerechten Abwicklung können Gutachten den am Verfahren beteiligten Personen oder Institutionen, beispielsweise Auftraggebern, Rechtsanwaltskanzleien oder Versicherungen, zur Verfügung gestellt werden.
Unfall- und Wertgutachten
Ein Haftpflichtschadengutachten dient der vollständigen und nachvollziehbaren Dokumentation eines Unfallschadens. Es umfasst unter anderem die Ermittlung der Reparaturkosten, der Schadenhöhe, einer gegebenenfalls vorliegenden merkantilen Wertminderung, des Nutzungsausfalls sowie des Restwertes. Das Gutachten bildet die Grundlage für die Regulierung des Schadenfalls durch die eintrittspflichtige Haftpflichtversicherung.
Ein Wertgutachten dokumentiert den aktuellen Fahrzeugwert und kann unter anderem bei einem Fahrzeugverkauf, im Rahmen von Erbschafts- oder Scheidungsverfahren sowie für versicherungs- oder finanzierungsbezogene Nachweise erforderlich sein. Bei der Wertermittlung werden der Fahrzeugzustand, die Ausstattung, die Historie, vorhandene Vorschäden sowie die aktuelle Marktsituation berücksichtigt.
Zum Leistungsangebot des Sachverständigenbüros Rehberg gehören darüber hinaus Gebrauchtwagenbewertungen und Fahrzeugbewertungen für Auftraggeber in Kamern, Brandenburg an der Havel und den umliegenden Regionen.
Oldtimer-Gutachten
Die Bewertung von Oldtimern und Youngtimern erfordert besondere Fachkenntnisse sowie die Berücksichtigung fahrzeugspezifischer und historischer Merkmale. Das Sachverständigenbüro Rehberg erstellt Wertgutachten für historische Fahrzeuge und nutzt hierfür unter anderem die Bewertungsdaten und -methoden von Classic-Analytics.
Oldtimergutachten dienen der nachvollziehbaren Ermittlung des Fahrzeugwertes und können beispielsweise als Grundlage für die Versicherungseinstufung, den Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs sowie zur Dokumentation des Fahrzeugzustandes herangezogen werden.
Je nach Bewertungsanlass werden unter anderem der Marktwert, der Wiederbeschaffungswert sowie – insbesondere bei restaurierten Fahrzeugen – der Wiederherstellungswert ermittelt. Die Bewertung erfolgt unter Berücksichtigung des Erhaltungszustandes, der Originalität, der Fahrzeughistorie sowie weiterer wertbeeinflussender Faktoren.
Kostenvoranschlag vs. Kurzgutachten
Bei geringfügigen Fahrzeugschäden dem sogenannten „Bagatellschaden“ kann ein Kostenvoranschlag besser gesagt ein Kurzgutachten in bestimmten Fällen ausreichend sein.
Übersteigt der Schaden die Bagatellschadengrenze (ca. 750,00 Euro) oder ist das Schadenausmaß nicht eindeutig erkennbar, empfiehlt sich die Erstellung eines vollständigen Schadengutachtens.
Ein Gutachten dient der umfassenden Schadenfeststellung und Beweissicherung und berücksichtigt unter anderem Reparaturkosten, eine gegebenenfalls vorliegende merkantile Wertminderung sowie weitere schadenrelevante Positionen.
Ein Kostenvoranschlag ersetzt ein Gutachten nicht, da er in der Regel keine vollständige technische Dokumentation des Schadens enthält und keine Aussage zu einer möglichen Wertminderung trifft. Insbesondere bei modernen Fahrzeugen können hinter äußerlich geringfügigen Beschädigungen verdeckte Schäden an Karosserie, Fahrerassistenzsystemen oder Anbauteilen vorliegen, deren Umfang erst im Rahmen einer fachgerechten Begutachtung festgestellt werden kann.
Fahrzeugcheck
Vor dem Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs bietet eine unabhängige Fahrzeugprüfung eine fundierte Grundlage für die Kaufentscheidung. Im Rahmen der Begutachtung werden unter anderem der allgemeine Fahrzeugzustand, erkennbare Vorschäden, durchgeführte Reparaturen sowie offensichtliche technische Mängel beurteilt. Die Ergebnisse werden nachvollziehbar dokumentiert und unterstützen eine objektive Bewertung des Fahrzeugs.

Restwertermittlung und Wertminderung
Die merkantile Wertminderung bezeichnet den verbleibenden Minderwert eines Fahrzeugs nach einem Unfallschaden. Auch nach einer fachgerechten und vollständigen Instandsetzung kann ein instand gesetztes Unfallfahrzeug am Markt einen geringeren Verkaufserlös erzielen als ein vergleichbares, unfallfreies Fahrzeug.
Ob und in welcher Höhe eine merkantile Wertminderung vorliegt, ist stets anhand der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen. Hierbei werden unter anderem Art und Umfang des Schadens, Fahrzeugalter, Laufleistung, Fahrzeugzustand sowie die aktuelle Marktsituation berücksichtigt.
Liegt ein wirtschaftlicher oder technischer Totalschaden vor, wird im Rahmen des Gutachtens zusätzlich der Restwert des beschädigten Fahrzeugs ermittelt. Die Restwertermittlung erfolgt unter Berücksichtigung des konkreten Schadenbildes sowie des regionalen Restwertmarktes und bildet eine wesentliche Grundlage für die Schadenregulierung.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Geschädigte grundsätzlich nicht verpflichtet, sich auf Sonderangebote überregional tätiger Restwertaufkäufer verweisen zu lassen, sofern der Restwert auf einem regionalen und für den Geschädigten zugänglichen Markt ermittelt wurde.
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall gehören die Kosten für ein erforderliches Sachverständigengutachten regelmäßig zum erstattungsfähigen Schaden und werden grundsätzlich von der eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherung übernommen.
Bei Kaskoschäden hingegen erfolgt die Begutachtung in der Regel im Auftrag des jeweiligen Kaskoversicherers. Bestehen Meinungsverschiedenheiten über das Gutachtenergebnis, kann – abhängig von den vertraglichen Vereinbarungen – ein Sachverständigenverfahren durchgeführt werden.
Ablauf einer Begutachtung – Schritt für Schritt erklärt
Der Ablauf einer Fahrzeugbegutachtung erfolgt in der Regel in den folgenden Schritten:
- Kontaktaufnahme: Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Webseite.
- Fahrzeugbesichtigung: Die Begutachtung kann am Fahrzeugstandort, in einer Werkstatt oder in den Geschäftsräumen des Sachverständigenbüros durchgeführt werden.
- Schadenaufnahme und Dokumentation: Das Fahrzeug wird technisch begutachtet. Sämtliche schadenrelevanten Feststellungen werden dokumentiert und fotografisch erfasst.
- Ergänzende Feststellungen: Sofern erforderlich, können zur Klärung des Schadenhergangs weitere Feststellungen, beispielsweise am Unfallort, vorgenommen werden.
- Erstellung des Gutachtens: Auf Grundlage der erhobenen Feststellungen wird das Sachverständigengutachten erstellt und dem Auftraggeber sowie – sofern gewünscht – den am Verfahren beteiligten Stellen, beispielsweise einer Rechtsanwaltskanzlei oder Versicherung, zur Verfügung gestellt.
Das Sachverständigenbüro Rehberg
Hinter dem Kfz-Sachverständigenbüro Rehberg steht Enrico Rehberg – ein erfahrener Kraftfahrzeugtechnikermeister mit mittlerweile über 30 Jahren Praxis im KFZ-Bereich. Seit 2009 ist er Kraftfahrzeugtechnikerhandwerksmeister und verbindet fundiertes technisches Wissen mit umfangreicher Erfahrung in der Fahrzeugbewertung und Schadenbegutachtung. Er absolvierte eine fundierte Aus- bzw. Weiterbildung zum KFZ-Sachverständigen für Fahrzeugschäden und Fahrzeugbewertung an der AWG-Akademie in Kottenheim.
Als durch das Institut für Sachverständigenwesen (IfS) GmbH in Köln zertifizierter und durch den Ausschuss für Technik und Recht (ATR) des BVSK geprüfter und anerkannter Sachverständiger steht Enrico Rehberg für fachliche Qualität und zuverlässige Gutachten.
Seine Fachkenntnisse umfassen unter anderem Arbeiten an Hochvolt-Systemen (HV, Stufe 2S) sowie HV-eigensicheren Systemen (3S). Er ist ausgewiesener Experte beim Thema Lack und ist dort durch den BVSK e.V. als „Sachverständiger für Fahrzeuglackierungen“.
Darüber hinaus ist er Sachkundiger für Flüssiggasanlagen nach dem Arbeitsblatt G 607 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) und der europäischen Norm EN 1949.
Die Arbeit des Kfz-Sachverständigenbüro Rehberg basiert auf drei zentralen Werten:
- Unabhängigkeit,
- Genauigkeit und Qualität und
- Kundenorientierung.
Mit Leidenschaft, technischem Know-how und persönlichem Engagement setzt sich Enrico Rehberg dafür ein, dass Kunden nach einem Unfall kompetent beraten und ihre Interessen fachgerecht vertreten werden.
Das Leistungsspektrum umfasst:
- Unfallgutachten
- Wertgutachten
- Oldtimer-Gutachten
- Kurzgutachten (Kostenvoranschläge)
- Fahrzeugbewertungen
- Gebrauchtwagenchecks
- Beweissicherungen
Ob in Brandenburg an der Havel, Kamern OT Schönfeld, im Havelland oder im Landkreis Stendal – das Büro Rehberg bietet zuverlässige Sachverständigenleistungen mit Erfahrung, Fachwissen und einem klaren Anspruch an Qualität.

Häufige Fragen rund um das KFZ-Gutachten
Weitere Antworten findest Du auch in den ausführlichen Häufigen Fragen auf der Webseite.
Wer zahlt das Gutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten.
Wann brauche ich einen Sachverständigen?
Du solltest einen Sachverständigen beauftragen, sobald die Schadenshöhe über 750 Euro liegt, der Unfallhergang strittig ist, ein Gebrauchtwagenkauf ansteht oder eine Fahrzeugbewertung, ein Oldtimergutachten oder die Ermittlung einer Motorschadenursache notwendig wird.
Was wird für die Begutachtung benötigt?
In erster Linie das beschädigte Fahrzeug. Die Besichtigung erfolgt vor Ort, in der Werkstatt oder direkt im Büro.
Reicht ein Gutachter der gegnerischen Versicherung?
Nein. Du solltest immer auf einen unabhängigen Sachverständigen Deines Vertrauens bestehen. Nur so werden Wertminderung und Nutzungsausfall korrekt berücksichtigt.
Wie erkenne ich einen seriösen Sachverständigen?
Achte auf die Qualifikation als KFZ-Meister oder Diplom-Ingenieur und auf die Mitgliedschaft in einem anerkannten Berufsverband wie dem BVSK.
Kontaktieren Sie bitte:
KFZ-Sachverständiger Enrico Rehberg
Hauptsitz:
Schönfelder Dorfstraße 10
39524 Kamern
Tel.: +49 3938 2389970
Mobil: +49 173 2462353
E-Mail: info@sv-rehberg.de
www.sv-rehberg.de
Niederlassung:
Carl-Reichstein-Straße 4
14770 Brandenburg an der Havel
Tel.: +49 3381 2697979


